|
Fertigstellungsanzeige Die Stadtwerke Cham GmbH betreibt eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Innerhalb unseres Internet-Auftritts wird an vielen Stellen darauf eingegangen, wie wichtig es ist, die Qualität des Lebensmittels Nr. 1 auf dem notwendigen und sehr hohen Qualitätsniveau zu halten. Um allen Bürgern den dauernden Zugang zu frischem Trinkwasser zu gewährleisten, ist neben der Förderung auch der Bau von Verteilungsanlagen erforderlich.
Die Stadtwerke erhalten von den Anschlussnehmern deshalb neben den laufenden Verbrauchspreisen, die sich an den Verbrauchs- und Grundgebühren orientieren, auch einen einmalig zu leistenden Baukostenzuschuss (Punkt 2 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Cham GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Dort ist bestimmt, dass dieser Baukostenzuschuss maximal 70 % der tatsächlich für den Bau entstandenen Kosten betragen darf.
Genauso wie im Bereich des öffentlichen Rechts (Satzungen) bezieht sich dieser auf den sogenannten "Vorteilsbegriff". Diese Definition geht davon aus, dass für ein größeres Grundstück einen größerer Vorteil durch die Möglichkeit des Wasseranschlusses besteht als dies für eine kleinere Einheit der Fall wäre.
In die Berechnung des Baukostenzuschusses, der von Stadtwerke Cham GmbH erhoben wird, fließen wie auch bei der überwiegenden Zahl aller anderen Wasserversorger Grundstücksfläche und Geschossfläche des Bauwerks ein.
Die Beitragssätze betragen:
netto brutto 1. pro qm Grundstücksfläche: 0,95 Euro 1,13 Euro 2. pro qm Geschossfläche: 3,35 Euro 3,98 Euro
Die Geschossfläche wird dabei nach den Aussenmassen des Gebäudes, multipliziert mit der Anzahl der Geschosse, berechnet und beinhaltet die Anschlusskosten nicht!
Ein erneuter Baukostenzuschuss entsteht, wenn Grundstücksteile erworben werden, für die noch keine Grundstücksfläche berechnet wurde oder für die nach älteren Satzungen keine Herstellungsbeiträge erhoben wurden.
Weiterhin entsteht auch im Fall der Vergrößerung der Geschossfläche (Dachgeschossausbau, Wintergarten, Balkon oder Vergrößerung des Baubestandes) ein Baukostenzuschuss.
Hierbei bedarf es einer Fertigstellungsanzeige des Anschlussnehmers, die nach Abschluss der Baumassnahme vom Anschlussnehmer Stadtwerke Cham GmbH vorgelegt werden muss. Diese Anzeige ist hier zu bekommen.
Vielen Dank für Ihr Interesse. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
|
|
|