Photovoltaik     


 

 

 

 

 

In unserem Versorgungsgebiet nehmen wir derzeit elektrische Energie aus mehr als 320 Anlagen mit einem Gesamteinspeisevolumen von mehr als 7.300 (Stand: 04.02.2010) kWp auf.

 
Wenn Sie auch über eine Einrichtung dieser Art nachdenken, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Allgemein gilt, dass für die Messeinrichtung ein eigener Zählerplatz in der Hausverteilung zur Verfügung stehen muss.

 
 

Grundsätzlich müssen aber zunächst die netztechnischen Voraussetzungen geprüft werden. Wenn diese unter Einhaltung der VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (4. Ausgabe 2001)" einschließlich VDN-Merkblatt zur VDEW-Richtlinie vom März 2004, gewährleistet sind, erhalten Sie für Ihr Projekt eine Einspeisezusage. Wird nicht innerhalb eines halben Jahres nach Zugang der Einspeisezusage der Anschluss beantragt, erlischt die Zusage.

Zur Prüfung der netztechnischen Voraussetzungen  benötigen wir:

- Ein Datenblatt der Eigenerzeugungsanlage,
- einen Lageplan (möglichst Maßstab 1:1000), aus dem der Standort der geplanten Eigenerzeugungsanlage hervorgeht,
- eine Konformitätserklärung bzw. ein vom Anlagenhersteller verfasstes Prüfprotokoll bezüglich der zu erwartenden Netzrück-
   wirkungen,
- einen Übersichtsplan der Eigenerzeugungsanlage,
- eine Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz,
- die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur.

Vereinbarungen für Stromlieferung und -bezug

Die Vereinbarungen über die Abnahme und Vergütung für Strom aus einer Eigenerzeugungsanlage sowie über den Strombezug für den Eigenbedarf einer Anlage werden vor Inbetriebnahme gesondert abgeschlossen. Die Einspeisung wird nach Gesetz vergütet. Die Inbetriebnahme ist kostenpflichtig.

Sonstiges

Beeinträchtigung unserer Ton-Rundsteuerfrequenz von 316,66 Hz muss ausgeschlossen bleiben.

 Wir weisen darauf hin, dass die Messeinrichtung für die Eigenerzeugungsanlage durch einen sachkundigen Dritten
(z.B. Stadtwerke Cham GmbH) errichtet und betrieben werden muss.